Grundsteuer

GRUNDSTEUERREFORM 2022: Wir informieren Sie hier über die neue Grundsteuer. Nutzen Sie auch diesen Informationsflyer des Landes. Und hier gelangen Sie zu den benötigten Bodenrichtwerten.


Steuersätze:

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 350 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B): 390 v. H. 

Ansprechpartner:

  • Buchstabe A-L: Frau Schmitt
  • Buchstabe M-Z: Frau Leibnitz

Ihre Ansprechpartner



Zuständiges Amt